Impfungen
aktueller Impfkalender

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Impfung gegen Meningokokken ACWY

Empfohlen ist die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12-14 Jahren, unabhängig vom Impfstatus.

  • Es soll 1 Impfstoffdosis eines altersgerecht zugelassenen quadrivalenten Konjugatimpfstoffs (MenQuadfi, Menveo oder Nimenrix) gemäß Fachinformation verabreicht werden. MenACWY-Nachholimpfungen sollen bis zum Alter von 25 Jahren erfolgen.
  • Eine Auffrischimpfung wird derzeit nicht von der STIKO empfohlen.

  • Bei bestimmten Indikationen, z. B. bei Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz oder bei Reisenden ist eine MenACWY-Impfung unabhängig vom Alter empfohlen

  • Die MenACWY- Konjugat-Impfstoffe sind in Deutschland ab dem Alter von 6 Wochen (Nimenrix) bzw. ab dem Alter von 12 Monaten (MenQuadfi) bzw. ab dem Alter von 2 Jahren (Menveo) zugelassen.

  • Aktuell kann die Impfung noch nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Wir müssen Ihnen ein Rezept über den Impfstoff ausstellen, das Sie in der Apotheke bezahlen und den Impfstoff durch die Apotheke in die Praxis liefern lassen (Einhaltung der Kühlkette ). Von uns bekommen Sie eine Privatrechnung für die Impfleistung. Beide Rechnungen müssen Sie dann zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

RSV Prophylaxe
  • Säuglingsimmunisierung (RSV-Prophylaxe): Der mono­klo­nale Anti­körper Nirse­vimab (Bey­for­tus) ist für alle Neu­ge­bore­nen und Säug­linge < 1 Jahr un­ab­hän­gig von mög­li­chen Risi­ko­fak­to­ren in ihrer 1. RSV-Saison emp­foh­len. Säuglinge, die zwi­schen April und Sep­tem­ber ge­bo­ren sind, sol­len Nirse­vimab mög­lichst im Herbst vor Be­ginn ihrer 1. RSV-Sai­son er­hal­ten.

  • Neu­ge­borene jegli­chen Gesta­tions­al­ters, die wäh­rend der RSV-Saison (meist zwi­schen Okto­ber und März) gebo­ren werden, sol­len die RSV-Pro­phy­laxe mit Nirse­vimab mög­lichst rasch nach der Ge­burt er­hal­ten, idea­ler­weise bei Ent­las­sung aus der Geburts­ein­rich­tung bzw. bei der U2-Unter­su­chung (3. bis 10. Lebenstag).

  • Neugeborene mit post­natal länge­rem sta­tio­när­en Auf­ent­halt soll­ten Nirse­vimab recht­zei­tig vor der Ent­las­sung erhal­ten, wenn der Auf­ent­halt in die RSV-Saison fällt. Eine passi­ve Immuni­sie­rung mit Nirse­vimab kann auch be­reits wäh­rend des Klinik­auf­ent­halts er­wo­gen wer­den, wenn dies zur Ver­mei­dung von noso­komia­len Infek­tio­nen sinn­voll er­scheint.

  • Eine ver­säum­te Nirse­vimab-Gabe soll schnellst­mög­lich inner­halb der 1. RSV-Sai­son und spä­tes­tens bis zum 1. Geburt­stag nach­ge­holt wer­den.

  • Die Einmal­dosis beträgt bei Neu­ge­bore­nen bzw. Säug­lin­gen mit einem Kör­per­ge­wicht < 5 kg 50 mg und bei Säug­lin­gen mit einem Kör­per­ge­wicht ≥ 5 kg 100 mg. Nirse­vimab wird i. m. in den ante­ro­late­ra­len Ober­schen­kel ver­ab­reicht. Die Gabe kann gleich­zei­tig mit oder in be­liebi­gem Ab­stand zu den Stan­dard­imp­fun­gen des Säug­lings­al­ters erfol­gen.

  • Bei Säuglingen, die be­reits eine labor­diag­nos­tisch ge­si­cher­te RSV-Infek­tion durch­ge­macht haben, ist in der Re­gel keine Nirse­vimab-Prophy­laxe er­for­der­lich. Für ge­sun­de Neu­ge­bo­re­ne, deren Müt­ter wäh­rend der ak­tuel­len Schwan­ger­schaft eine RSV-Imp­fung erhal­ten haben, ist in der Regel keine Nirse­vimab-Gabe er­for­der­lich. Han­delt es sich um Neu­ge­bore­ne mit be­kann­ten Risiko­fak­to­ren oder wur­de die ma­ter­nale Imp­fung in einem Zeit­raum von weni­ger als 2 Wochen vor der Ge­burt ver­ab­reicht, wird zu­sätz­lich eine RSV-Pro­phy­laxe mit Nirse­vimab emp­foh­len.

  • Bei Kindern mit bekann­ten Risiko­fak­to­ren kann indi­vi­duell über die An­wen­dung von Palivi­zumab (Synagis) oder Nirse­vimab (Bey­fortus) ent­schie­den werden. Eine para­llele oder se­quen­zielle Gabe von Palivi­zumab ­) und Nirse­vimab (Bey­fortus) wird in der Regel nicht emp­foh­len.

Pneumokokken Impfung bei Kinder und Jugendlichen mit Risikofaktoren
  • Impfung gegen Pneumokokken bei Kindern ab 2 Jahren, Jugendlichen  und Erwachsenen mit Risikofaktoren (angeborene oder erworbene Immundefekte, chronische Krankheiten wie z.B. chronische Herz- Kreislauferkrankungen z.B. Asthma bronchiale, Stoffwechselkrankheiten z.B. Diabetes mellitus, neurologische Krankheiten z.B. Zerebralparese oder Anfallsleiden, anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken- Meningitis z.B. Liquorfistel oder Cochlea-  Implantat) wird eine einmalige Pneumokokken-Impfung mit PCV20 empfohlen.

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Risikofaktoren ohne bisherige Pneumokokken-Impfung sollen einmalig PCV20 erhalten. Wurde in der Vergangenheit mindestens eine Impfstoffdosis PCV13 oder PCV15 verabreicht, soll PCV20 in einem Abstand von 1 Jahr zur vorherigen Impfung angewendet werden.